- 795 - 1252. Juni 17. Prag, in der Peterskirche in vico Teutonicorum. 15. Kal. Jun. Bischof Nicolaus von Prag gestattet auf Grund einer päpstlichen Erlaubniss (1250 Okt. 10) dem mag. E. u. den Brüdern des Hosp. zu St. Franciscus in Prag sowie allen Brüdern desselben Ordens in Böhmen, Mähren und Polen (in geistlichen Urkunden ist in Polen Schlesien immer mit einbegriffen), als geeignetes Zeichen in mantello et cappa einen rothen Stern mit einem rothen Kreuze darüber zu tragen. Erben I. 601, nach einem Excerpt aus der Urkunde des P.-A. Matthiasst. 328, wo sie in einem notariellen Transsumte vom J. 1396 enthalten ist. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |